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BERATUNG BGM - Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Ende Juni 2013 hat der Bundestag eine Änderung des ArbSchG verabschiedet, mit der klargestellt werden soll,

dass auch psychische Belastungsfaktoren bei der Arbeit im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu

erfassen sind. Die Beurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit spielt seither eine immer größere Rolle.

Wir unterstützen Sie bei der Analyse durch Fragebögen, Interviews und Workshops. Die Entwicklung und Umsetzung von praktikablen und sinnvollen Maßnahmen stellt den wesentlichen Schritt dar. Oft bedarf es nur kleinerer Ergänzungen Ihres Systems, um rechtssicher zu sein.

Eine strukturierte, systematische Herangehensweise in der Gefährdungsbeurteilung hat einen großen Mehrwert für alle gesundheitsrelevanten Abläufe. Profitieren auch Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung.

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